Wohnhaus Hasselberg

In unserem Wohnhaus unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihres Alltags, bei der Einhaltung Ihrer Drogenabstinenz und bei der Entwicklung einer Lebensplanung. Ziel ist es zu lernen, das Leben wieder alleine gestalten zu können.

Die Einrichtung liegt in ruhiger Umgebung in der Nähe der Ostsee. Nach Kappeln sind es etwa acht Kilometer. Dort finden sich unter anderem Einkaufsmöglichkeiten.

In unseren Wohnhäusern Hasselberg, Hüholz und Gelting eröffnen sich Genesungsperspektiven in einem gesicherten 2-Stufenmodell. Im Kernhaus Hasselberg betreten Sie Stufe 1: Ankommen, regenerieren, Perspektiven suchen.

Einrichtungsleitung / Verbundmanager Schleswig-Flensburg
Malte Sievert
Eckeberg 3
24376 Hasselberg

schleswig-flensburg@bruecke-sh.de
Tel. 04642 9622-0
Fax 04642 9622-22

Gruppenübergreifender Dienst
Ralf G. Sobotta
r.sobotta@bruecke-sh.de
Tel. 04642 9622-0
Fax 04642 9622-22

Aufnahmeteam
Falk Borgmann
aufnahme-suchthilfen-hasselberg@bruecke-sh.de
Tel. 04642 9622-19
Fax 04642 9622-29

Begleitung

Rund um die Uhr begleiten wir Sie in unserem vollstationären Wohnhaus. Wir bieten Ihnen einen suchtmittelfreien Lebensraum, in dem Sie Ihre Abstinenz stabilisieren können Außerdem kompetente Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven sowie ein therapeutisches Umfeld, in dem sie alternative Verhaltensmuster entwickeln und umsetzen können. Sie erleben ausgefüllte Tage mit Gesprächen und Beschäftigung, entlastenden Austausch mit Ihrer Bezugsbetreuung, Rückfallprophylaxe und medizinische Begutachtung – bei Bedarf auch eine Substitutionsbehandlung.

Angebote und Freizeit

Neben der individuellen Begleitung nehmen Sie an Gruppenaktivitäten und Freizeitangeboten teil: Arbeits- und Beschäftigungsgruppen (Bereich Küche, Hauswirtschaft, Garten und Tierpflege), Gesprächsgruppen, handwerkliche und kreative Gruppen sowie Freizeitgruppen.

Team

Wir bieten Ihnen professionell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sozialpädagog*innen, Krankenpfleger*innen und weitere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen zur Seite.

Kosten

Die Kosten werden, sofern Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, i.d.R. im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe nach Antragstellung übernommen.

Für das Wohnen ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses müssen Sie selber zahlen. Wenn Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen, können Sie einen Antrag beim zuständigen Kostenträger, z.B. dem Sozialamt stellen.

Über die Antragstellung beraten wir Sie gerne.